-
Sperrmüll, Elektrogroßgeräte und Grünabfälle zur Abholung dürfen laut Abfallentsorgungssatzung frühestens am Vorabend der Abholung nach 19:00 Uhr am Abholort stehen.
Abholort ist der Straßen- oder Gehwegrand, an dem das Sammelfahrzeug hält. Verwertbarer Sperrmüll, zum Beispiel Holzschrank, Regalbrett oder Metallrost, ist von nicht verwertbarem wie Polstermöbeln, Matratzen oder kunststoffbeschichtetem Holz getrennt zu halten. Nicht zum Sperrmüll gehören laut Satzung unter anderem Papierabfälle, Kartonagen, Farbeimer, Altreifen, Autobatterien, Kleinteile und Alttextilien. Fassung der Satzung: Stand 1. Januar 2026.
Quelle: Stadt Karlsruhe, Abfallentsorgungssatzung (PDF, Stand 1. Januar 2026), § 7, § 11, § 12 und § 17, geprüft am 15.10.2026
-
Bei jedem Karlsruher Sperrmülltermin sind höchstens 4 Kubikmeter erlaubt; größere Mengen werden nicht mitgenommen. Einzelne Gegenstände dürfen höchstens 2,20 m lang sein und keine Verletzungsgefahr bergen, etwa durch hervorstehende Nägel.
Für elektrische Haushaltsgroßgeräte, die sogenannte Weiße Ware, ist ein separater Termin zu buchen. Wer mehr als die haushaltsübliche Menge loswerden muss, hat laut TSK diese kostenpflichtigen Möglichkeiten: Sperrmüllcontainer der Stadt, Abgabe an der Wertstoffstation Nordbeckenstraße 1 oder Maybachstraße 10 b, privater Entsorger. Anmelden lässt sich nur im Stadtgebiet Karlsruhe, laut Formular inklusive Grötzingen, Grünwettersbach, Hohenwettersbach, Palmbach und Stupferich.
Quelle: Team Sauberes Karlsruhe, Sperrmüll-Auftragsannahme, geprüft am 15.10.2026
-
Seit Februar 2026 genügt im Formular für den Sperrmüll auf Abruf die Gesamtmenge in Kubikmetern, die einzelnen Gegenstände müssen nicht mehr aufgelistet werden.
Als Faustregel nennt das TSK: Alles, was in den Kofferraum eines Kombis passt, hat ungefähr einen Kubikmeter. Mit den drei Terminvorschlägen ist der Sperrmüll auf Abruf laut Pressemeldung „kurzfristig und flexibel möglich“. Kostenlos gilt er für jeden Haushalt und jeden Gewerbebetrieb, der an die städtische Restmüllabfuhr angeschlossen ist.
Quelle: Team Sauberes Karlsruhe, Pressemeldung vom 9. Februar 2026 (PDF), geprüft am 15.10.2026
-
Die Sperrmüllabfuhr nimmt laut Stadt Karlsruhe ausschließlich Möbel aus dem Haushalt an und holt nur bei Haushalten ab, nicht bei Gärten oder Gartengrundstücken.
Abfälle aus Renovierung oder Umbau wie alte Fliesen oder Sanitärkeramik sind kein Sperrmüll, sondern Bauschutt, Tapetenabfälle gehören in den Restabfall. Holzabfälle stellen Sie getrennt vom übrigen Sperrmüll auf den Gehweg, weil sie extra eingesammelt werden. Zuständige Stelle ist das Team Sauberes Karlsruhe. Abfallbehörde ist für Menschen in einem Stadtkreis die Stadtverwaltung, das Landratsamt nur in einem Landkreis.
Quelle: Stadt Karlsruhe, Bürgerdienste: Sperrmüll entsorgen, geprüft am 15.10.2026
-
Auf seiner Seite zur Gewerbeberatung schreibt das Team Sauberes Karlsruhe unter „Sonderregelungen für das Gewerbe“ zum Sperrmüll: „Haushaltsauflösungen fallen nicht unter die Sperrmüllsammlung!“
Unmittelbar davor steht dort zum Sperrmüll: „Sammlung in haushaltsüblichen Mengen (max. 4 Kubikmeter). Ansonsten Abgabe auf der Umladestation Im Schlehert möglich.“ Wie der Hinweis für private Haushalte gilt, führt die Seite nicht aus. Fragen beantwortet das TSK über die Behördennummer 115.
Quelle: Team Sauberes Karlsruhe, Abfallberatung: Sonderregelungen für das Gewerbe, geprüft am 15.10.2026
-
Sperrmüll entsorgt jeder Karlsruher Haushalt zweimal im Jahr kostenlos: einmal zum festgelegten Abholtermin des Straßensperrmülls, einmal über den „Sperrmüll auf Abruf“ mit einem zeitnahen Termin aus drei Terminvorschlägen.
Bei beiden Wegen ist die bereitgestellte Menge auf jeweils 4 Kubikmeter pro Haushalt begrenzt. Als Sperrmüll gelten laut TSK nur Dinge, die man auch bei einem Umzug mitnehmen würde, die sich nicht zerkleinert über Restmüll- oder Wertstofftonne entsorgen lassen und die keine Schadstoffe, Bauabfälle, Altreifen, Elektrogeräte oder Weiße Ware sind. Was kein Sperrmüll ist, darf die Abfuhr nicht mitnehmen. Es muss spätestens am nächsten Tag weg. Den Gehweg reinigen Sie nach der Abfuhr.
Quelle: Team Sauberes Karlsruhe, Abfallentsorgung, geprüft am 15.10.2026
-
Holz, Metalle, Altpapier, Glas, Altkleider und weitere Wertstoffe nehmen alle Wertstoffstationen in haushaltsüblichen Mengen gebührenfrei an, für diese Abfallarten zusammen höchstens ein Kubikmeter pro Kalenderjahr.
Größere Mengen dieser Wertstoffe nimmt laut Abfallgebührensatzung nur die Abfallumladestation Im Schlehert an, für 250,00 Euro je Tonne. Bauschutt sowie Gips-, Asbest- und Mineralfaserabfälle kosten an den Wertstoffstationen 50,00 Euro je angefangenem halben Kubikmeter und Anlieferung, Holz mit gefährlichen Stoffen 15,00 Euro. Schadstoffe aus Haushalten, die nach § 8 Absatz 1 der Abfallentsorgungssatzung an den Annahmestellen oder bei der mobilen Sammlung abgegeben werden, sind gebührenfrei. Fassung der Satzung: Stand 1. Januar 2026.
Quelle: Stadt Karlsruhe, Abfallgebührensatzung (PDF, Stand 1. Januar 2026), § 8, geprüft am 15.10.2026
-
Elektrische Haushaltsgroßgeräte aus privaten Haushalten holt das TSK kostenlos ab; anmelden können Sie sie über das Online-Formular oder die Behördennummer 115.
Bei angemeldeten Großgeräten nimmt das TSK zusätzlich Kleingeräte bis 50 Zentimeter Kantenlänge und fünf Kilogramm Höchstgewicht mit. Alle Wertstoffstationen nehmen Kleingeräte bis 50 Zentimeter kostenlos an.
Quelle: Team Sauberes Karlsruhe, Abfallentsorgung: Weiße Ware auf Abruf, geprüft am 15.10.2026