Otterstadt hat keine eigene Seite. Was für einen Umzug dort zählt, steht hier: Die
Halteverbotszone genehmigt die Verbandsgemeinde Rheinauen in Waldsee, das Bürgerbüro im
Ort hat zwei Vormittage pro Woche geöffnet. Nach Otterstadt fahren wir wie bisher,
und die Besichtigung ist auch dort kostenlos.
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Die Halteverbotszone für Otterstadt beantragt man nicht im Ort, sondern beim Fachbereich 3.1 – Sicherheit und Ordnung der Verbandsgemeindeverwaltung Rheinauen, Ludwigstr. 99 in Waldsee, Telefon 06236 4182-0.
Laut Verbandsgemeinde muss der Antrag mindestens 14 Tage vorher eingereicht werden, weil die Schilder drei Tage vor der Nutzung stehen müssen; aufgestellt werden dürfen sie erst nach der Genehmigung. Für Einzugs- und Auszugsort ist jeweils eine gesonderte Anordnung nötig. Einen festen Betrag nennt die Leistungsbeschreibung nicht, nur einen Rahmen von 30 bis 200 Euro je nach Dauer und Umfang. Rechtsgrundlage sind § 45 Absatz 5 und § 46 StVO.
Quelle: VG Rheinauen, Temporäre Halteverbotszone beantragen, geprüft
am 02.10.2026
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Einen Parkplatz mit Leinen, Bändern, Kartons oder Stühlen freizuhalten, hilft nicht: Andere dürfen solche Hindernisse beiseiteräumen, und die Polizei schreitet ein.
Die Verbandsgemeinde schreibt dazu: »Dann wird häufig ein Verwarn- oder Bußgeld erhoben.« Fremde Fahrzeuge in einer eingerichteten Zone können entfernt werden; im Schadensfall können die Antragstellenden haften. Wann und wo die Schilder aufgestellt wurden, gehört in ein Aufstellungsprotokoll.
Quelle: VG Rheinauen, Temporäre Halteverbotszone beantragen – Hinweise, geprüft
am 02.10.2026
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Das Bürgerbüro Otterstadt ist montags und donnerstags von 08:30 bis 12:00 Uhr geöffnet, ohne Terminvereinbarung. Dort kann man den Wohnsitz anmelden, ändern oder abmelden und die neue Adresse in den Personalausweis eintragen lassen.
Telefon 06236 4182-331, buergerbuero-otterstadt@vg-rheinauen.de. Laut Verbandsgemeinde gibt es einen Aufzug, und das Bürgerbüro ist rollstuhlgeeignet.
Quelle: VG Rheinauen, Bürgerbüro Otterstadt, geprüft
am 02.10.2026
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Das Rathaus der Ortsgemeinde Otterstadt steht in der Schulstr. 15 und ist unter 06232 36062 erreichbar; das Vorzimmer ist montags bis donnerstags von 8:00 bis 12:00 Uhr besetzt.
Die Straßenverkehrsbehörde sitzt getrennt davon bei der Verbandsgemeinde in Waldsee.
Quelle: VG Rheinauen, Ortsgemeinde Otterstadt, geprüft
am 02.10.2026
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Otterstadt ist mit 3.429 Einwohnern die kleinste der vier Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Rheinauen (Altrip 7.692, Neuhofen 7.208, Waldsee 5.916; zusammen 24.245).
So führt die Kreisverwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises die Gemeinden in ihrer Übersicht.
Quelle: Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis, Struktur der Gemeinden, geprüft
am 02.10.2026