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Viernheim verlangt den Antrag für ein mobiles Haltverbot eine Woche im Voraus; die Schilder müssen vier Tage vor dem Umzug gut sichtbar stehen.
Beantragt wird formlos per Fax oder E-Mail bei der Straßenverkehrsbehörde. Für die spätere Durchsetzung nennt die Stadt außerdem: die Kennzeichen der Fahrzeuge notieren, die beim Aufstellen noch erlaubt parkten, das Aufstellen mit Ort und Datum dokumentieren, etwa per Foto, und die Genehmigung vor Ort mitführen. Für das Aufstellen der Schilder (VZ 283 StVO) ist der Antragsteller selbst verantwortlich.
Stadt Viernheim, Umzug kurzzeitige Nutzung von Straßenraum
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Die Straßenverkehrsbehörde ist laut Stadt Teil des Ordnungsamts und hat ihre Hausanschrift im Alten Rathaus, Kettelerstr. 3, 68519 Viernheim.
Telefon 06204 988-444, Fax 06204 988-383, E-Mail strassenverkehr@viernheim.de. Neben verkehrsrechtlichen Anordnungen erteilt die Behörde Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnisse für Sondernutzungen im Straßenraum.
Stadt Viernheim, Straßenverkehrsbehörde
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Für Viernheim nennt das Verwaltungsportal Hessen als Ansprechpartner das Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung im Alten Rathaus und als Rechtsgrundlage §§ 45 und 46 StVO.
Zur Gebühr verweist das Portal auf die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr mit einem Rahmen von 10,20 bis 767 Euro; die genaue Höhe nennt die örtliche Straßenverkehrsbehörde. Einen Online-Dienst für Viernheim führt das Portal bei dieser Leistung nicht.
Verwaltungsportal Hessen, Leistung „Halteverbotszone einrichten“ für Viernheim
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Das Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung ist im Alten Rathaus in der Kettelerstraße 3 geblieben, als ein Großteil der Ämter in die Ellipse Am Alten Weinheimer Weg 1 zog.
Den Umzug in das neue Rathaus kündigte die Stadt im Februar 2024 für Ende Februar an. Im Alten Rathaus verblieben laut Stadt außerdem das Sozial- und Standesamt, das Gleichstellungsbüro, das Ortsgericht und das Schiedsamt.
Stadt Viernheim, Presseartikel „Stadtverwaltung Viernheim zieht in die Ellipse Am Alten Weinheimer Weg“ vom 07.02.2024
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Das Ordnungsamt im Alten Rathaus hat montags bis freitags von 8:30 bis 12:00 Uhr und mittwochs von 14:00 bis 17:30 Uhr geöffnet, sonst nach Vereinbarung.
Persönlich vorsprechen können Sie in den Ämtern laut Stadt nur nach telefonischer Rücksprache oder mit Termin. Das Bürgerbüro liegt in der Kettelerstraße 1 B, direkt neben dem Alten Rathaus, und vergibt Termine online. Einen Empfang gibt es in beiden Rathäusern, zentral erreichbar unter 06204 988-0.
Stadt Viernheim, Kontakt und Öffnungszeiten
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Seit März 2025 kontrolliert das Ordnungsamt das Gehwegparken in elf Quartieren, eines nach dem anderen.
Die Stadt setzt mindestens 1,30 Meter freien Gehweg an, gemessen an der engsten Stelle, und 3,50 Meter freie Fahrbahn für Einsatz-, Rettungs- sowie Ver- und Entsorgungsfahrzeuge. Die 3,50 Meter gehen vor; das kann dazu führen, dass stellenweise gar kein Bordsteinparken erlaubt ist.
Stadt Viernheim, Kampagne „Alle brauchen Platz!“
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In der Kfz-freien Zone der Innenstadt ist das Be- und Entladen laut städtischer Satzung derzeit von 6.00 bis 10.00 Uhr gestattet, mit Fahrzeugen bis 7,5 Meter zugelassener Gesamtlänge.
Für diese Zeit gilt die Erlaubnis als erteilt (§ 4). Sonst braucht die Benutzung der Zone mit Kraftfahrzeugen eine Erlaubnis, die nur in begründeten Ausnahmefällen ergeht (§ 3). Ohne Erlaubnis dürfen unter anderem Lieferungen sowie Handwerker- und Dienstleistungen für Objekte in der Zone hinein, wenn sie in der Lieferzeit nicht möglich sind; einen Nachweis kann die Stadt im Einzelfall verlangen. In der Zone gilt Schrittgeschwindigkeit, zu den Hausfronten sind 2 Meter Abstand zu halten.
Stadt Viernheim, Satzung über Sondernutzungen in der Kfz-freien-Zone (Innenstadt), Fassung vom 19.03.2022 (PDF)
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Eine Sperrmüllanmeldung bis 2 m³ kostet beim ZAKB 15,00 Euro; wer als Onlinekunde registriert ist, zahlt 7,50 Euro.
Elektrogroßgeräte aus Privathaushalten holt der ZAKB für 8,00 Euro je Gerät ab. Die Gebührenmarken dafür verkaufen die Bürgerbüros der Städte und Gemeinden.
ZAKB, Gebühren
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Sperrmüll holt in Viernheim der ZAKB auf Abruf ab, höchstens 2 m³ je Abfuhr; Einzelstücke sollen nicht länger als 2 Meter sein und dürfen höchstens 50 Kilogramm wiegen.
Bereitgestellt wird ebenerdig am Gehwegrand bis 6:00 Uhr am Abholtag. Pro Abfuhr nimmt der ZAKB höchstens zwei Innentüren mit; elektrisch betriebene Möbel gelten als Elektroschrott. Kleingegenstände in Säcken oder Kartons und Abfälle aus Umbauten und Renovierungen zählen nicht als Sperrmüll.
ZAKB, Sperrmüll entsorgen
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Der Wertstoffhof Am Lampertheimer Weg nimmt Wertstoffmix bis 2 m³ kostenlos an; donnerstags ist er geschlossen.
Zum Wertstoffmix zählen Papier, Pappe, Kartonagen, Altholz ohne Holzschutzmittel, Folien, Kunststoffe und Altmetalle; Teile aus verschiedenen Stoffen müssen getrennt sein. Restabfall, Bauschutt und Reifen nimmt der Hof gegen Gebühr an. Geöffnet ist montags 13:00 bis 16:30 Uhr, dienstags, mittwochs und freitags 8:30 bis 12:30 und 13:00 bis 16:30 Uhr, samstags 9:30 bis 15:00 Uhr. Die Gebührenmarke für die Abholung von Elektroschrott gibt es laut Stadt im Bürgerbüro.
Stadt Viernheim, Abfallbeseitigung
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Am 31. März 2026 lebten in Viernheim 34.303 Menschen.
Ergebnis auf Basis des Zensus 2022: 16.834 Männer und 17.469 Frauen.
Hessisches Statistisches Landesamt, Bevölkerung in Hessen am 31. März 2026 nach Gemeinden
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Viernheim hat seit 1948 Stadtrecht; das Stadtgebiet umfasst 4.841 Hektar katasteramtliche Fläche.
Als Anschlüsse nennt die Stadt das Viernheimer Kreuz, den Anschluss Viernheim-Weinheim an der A 659 und die B 38 als Schnellstraße. Die rnv-Linie 5 fährt die Strecke Heidelberg, Weinheim, Viernheim, Mannheim.
Stadt Viernheim, Viernheim in Zahlen
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Kostenlos parken lässt sich nahe der Innenstadt unter anderem am Bürgerhaus und in der Kreuzstraße mit 153 Plätzen und am Berliner Ring beim OEG-Bahnhof mit 75 Plätzen.
Dazu kommen laut Stadt 17 Plätze in der Lorscher Straße (Lorscher Eck), 15 in der Karl-Marx-Straße und 14 am Freischütz.
Stadt Viernheim, Parkplätze