Altstadt: Zufahrt und Ladeweg vorab klären
Enge Gassen, Kopfsteinpflaster, kaum Ladefläche vor der Tür und eine Fußgängerzone, in die man nicht einfach hineinfährt.
Das lässt sich planen. Aber nur, wenn man vorher weiß, welche Regel gilt.
In der Heidelberger Fußgängerzone ist das Be- und Entladen werktags von 6 bis 11 Uhr gestattet. Wer später anrücken muss, braucht eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO.
Diese Genehmigung kostet 10 Euro für einen Zeitraum von einem bis fünf Tagen, und die Stadt bittet, sie mindestens zwei Wochen vor dem Termin zu beantragen.
Zwei Wochen. Das ist der Punkt, an dem Altstadt-Umzüge kippen: Der Termin steht, der Wagen steht, und die Genehmigung ist nicht da.
Wie wir damit umgehen
Bei der Besichtigung klären wir zuerst, wo der Wagen stehen kann und ob die Adresse überhaupt in der Fußgängerzone liegt. Nicht jede Altstadtadresse tut das.
Liegt sie darin, planen wir den Ablauf so, dass die Fahrten ins Vormittagsfenster fallen, oder wir kümmern uns rechtzeitig um die Ausnahmegenehmigung. Beides besprechen wir vorher, nicht am Umzugstag.
Für die Halteverbotszone ist das Amt für Mobilität zuständig. Die Schilder müssen 72 Stunden vorher stehen, und die Stadt erlaubt ausdrücklich, dass eine beauftragte Fachfirma sie aufstellt.
Enge Treppen kosten Zeit, und Zeit kostet Geld
In der Altstadt stehen viele Häuser aus einer Zeit, in der niemand an Kleiderschränke aus dem Möbelhaus gedacht hat. Wendeltreppen, niedrige Durchgänge, schmale Türen.
Deshalb messen wir bei der Besichtigung nach, statt zu schätzen. Was nicht als Ganzes durch den Zugang passt, prüfen wir auf eine mögliche Demontage. Der Transportweg muss vorher feststehen, damit wir am Umzugstag nicht erst im Treppenhaus nach einer Lösung suchen.
Umweltplakette brauchen Sie nicht
Die Umweltzone Heidelberg wurde zum 1. März 2023 aufgehoben. Für die Zufahrt in die Altstadt spielt sie keine Rolle mehr.
Nach dem Einzug: Wohnsitz anmelden
Halten Sie Ausweis und Wohnungsgeberbestätigung getrennt vom verpackten Hausrat bereit. Die Stadt nennt das Bürgeramt Altstadt als Stelle für die Wohnsitzanmeldung. Die Frist beträgt zwei Wochen nach Einzug; das amtliche Verfahren ist gebührenfrei. Die Anmeldung bleibt Ihre Aufgabe und ist von der Genehmigung für die Zufahrt zu unterscheiden.