Baden-Württemberg
Das Serviceportal des Landes nennt für jede Gemeinde die zuständige Stelle. Für Mosbach nennt es die Abteilung Sicherheit und Ordnung der Stadt, Hauptstraße 29. Die
Haltverbotsschilder müssen laut Portal mindestens 72 Stunden, also drei Tage, vor dem
Umzugstermin stehen. Die Kosten sind je nach Stadt oder Gemeinde unterschiedlich.
Quelle: Serviceportal Baden-Württemberg, Vorübergehendes Haltverbot einrichten (Ort Mosbach). Zuletzt geprüft am 10.10.2026.
Hessen
Zuständig ist laut Verwaltungsportal Hessen die örtliche Straßenverkehrsbehörde. Die Schilder
müssen nach dem Portal „mind. 3 - 4 Tage vor ihrem Inkrafttreten“ stehen, den Antrag empfiehlt
es „etwa 14 Tage vorher“. Die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr sieht 10,20 Euro
bis 767 Euro vor; den genauen Betrag nennt die Behörde vor Ort.
Quelle: Verwaltungsportal Hessen, Halteverbotszone einrichten (Ort Michelstadt). Zuletzt geprüft am 10.10.2026.
Bayern
Für die bayerischen Orte auf dieser Seite nennen wir keine Regel, weil wir dafür keine
Landesquelle geprüft haben. Welche Stelle zuständig ist und welche Frist gilt, klären wir mit
Ihrem Auftrag.
Was wir beim Antrag übernehmen: Halteverbotszone beantragen.