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Am 31.12.2025 lebten in Neustadt an der Weinstraße laut Statistischem Landesamt 52.882 Menschen, auf 11.709 Hektar.
Das sind 452 Einwohner je Quadratkilometer. Das Verzeichnis führt Neustadt als kreisfreie Stadt; die Stadtverwaltung hat die Anschrift Marktplatz 1, 67433 Neustadt a. d. Weinstr., Telefon 06321 855-0.
Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz, Verzeichnis der Kommunalverwaltungen (Stand 01.09.2026), Tabellen „Kreisfreie Städte“ und „Bevölkerung und Fläche“
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Zu Neustadt gehören die Kernstadt und neun Weindörfer: Diedesfeld, Duttweiler, Geinsheim, Gimmeldingen, Haardt, Hambach, Königsbach, Lachen-Speyerdorf und Mußbach.
Dazu nennt die Stadt historisch gewachsene Viertel, die eng mit der Kernstadt verbunden sind, etwa Winzingen, Branchweilerhof, Schöntal, das Afrikaviertel und die Hambacher Höhe.
Stadt Neustadt an der Weinstraße, Stadtviertel & Weindörfer
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Als zuständige Stelle für eine temporäre Halteverbotszone nennt die Stadt ihre Verkehrsplanung in der Amalienstraße 6, 67434 Neustadt an der Weinstraße.
Wichtig für den formlosen, schriftlichen Antrag sind Ort, Zeitraum und Länge in Metern, die vom genutzten Fahrzeug abhängt. Für Einzugs- und Auszugsort braucht es jeweils eine gesonderte Anordnung. Zusätzliche Maßnahmen wie ein Container brauchen gegebenenfalls einen eigenen Sondernutzungsantrag. Die Aufstellung der Schilder ist mit Zeitpunkt und genauem Ort in einem Aufstellungsprotokoll festzuhalten.
Stadt Neustadt an der Weinstraße, Dienstleistungen A-Z: Temporäre Halteverbotszone beantragen
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Auf ihrer Seite „Verkehrsbehördliche Ausnahmegenehmigung“ führt die Stadt das Aufstellen eines Haltverbots, zum Beispiel für einen Umzug, und einen Gebührenrahmen von 20,00 Euro bis 767,00 Euro.
Die Gebühr wird laut Stadt individuell festgesetzt und hängt von der Maßnahme ab; es folgt ein Gebührenbescheid. Beantragt wird schriftlich per Fax, Post oder Mail. Die Bearbeitung dauert je nach Umfang in der Regel ca. 2 Wochen, im Einzelfall bis zu 4 Wochen. Zuständige Stelle ist auch hier die Verkehrsplanung.
Stadt Neustadt an der Weinstraße, Dienstleistungen A-Z: Verkehrsbehördliche Ausnahmegenehmigung
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Halteverbote zählt die Stadt zu den Sondernutzungen; eine Sondernutzungserlaubnis ist schriftlich mindestens 2 Wochen vor Beginn einer geplanten Maßnahme zu beantragen.
Das ausgefüllte Formular der Stadt geht per E-Mail an sondernutzung@neustadt.eu oder per Post an die Verkehrsplanung. Die Gebühren legt der Erlaubnisbescheid fest, und erst danach darf die Sondernutzung beginnen. Auch das Aufstellen von Absetz- und Abrollcontainern führt die Stadt als Beispiel für eine Sondernutzung.
Stadt Neustadt an der Weinstraße, Sondernutzung
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Nach dem Bezug einer neuen Wohnung ist die Anmeldung beim Bürgerbüro innerhalb von zwei Wochen fällig, Hindenburgstraße 9 a, 67433 Neustadt an der Weinstraße; Gebühren fallen nicht an.
Bei einem Mietobjekt gehört die Wohnungsgeberbestätigung zu den Unterlagen. Statt selbst zu kommen, können Sie eine andere Person bevollmächtigen; die Stadt verlinkt außerdem die elektronische Wohnsitzanmeldung. Telefon des Bürgerbüros: 06321 855-1855.
Stadt Neustadt an der Weinstraße, Dienstleistungen A-Z: Wohnsitz anmelden
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Ohne Termin hat das Bürgerbüro montags von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr, dienstags von 8:00 bis 12:00 Uhr und donnerstags von 13:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.
Darüber hinaus vergibt die Stadt Termine über ihr Online-Terminsystem.
Stadt Neustadt an der Weinstraße, Bürgerbüro und Ausländerbehörde
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Jeder Neustadter Haushalt kann einmal im Jahr beim Eigenbetrieb Stadtentsorgung Neustadt (ESN) die Abholung von Sperrabfall und Elektrogroßgeräten beantragen; zu rechnen ist mit etwa 4 Wochen Wartezeit.
Beantragt wird unter 06321 855-8466 (Mo bis Fr, 8 bis 16 Uhr) oder online, mit der siebenstelligen Nummer der Restabfalltonne. Abgefahren werden bis zu 4 cbm, Einzelstücke höchstens 50 kg; bereitgestellt wird frühestens am Vorabend ab 18 Uhr, spätestens um 6 Uhr am Abfuhrtag, Holz und sonstiger Sperrabfall getrennt. Elektrogroßgeräte kommen an einem gesonderten Termin weg. Nicht abgeholt werden unter anderem Bauholz, Bauschutt, Dämmstoffplatten, Kleinteile, Kartons, Altkleider und Bildschirmgeräte.
Eigenbetrieb Stadtentsorgung Neustadt (ESN), Sperrabfall auf Abruf
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Der Wertstoffhof des ESN liegt in der Nachtweide 7b; samstags ist vor einer Anlieferung eine Anmeldung notwendig.
Öffnungszeiten: Montag 07:15 bis 11:45 Uhr und 13:00 bis 16:30 Uhr, Dienstag bis Freitag 08:15 bis 11:45 Uhr und 13:00 bis 16:30 Uhr, Samstag 08:00 bis 12:30 Uhr. Grün- und Gartenabfall nimmt der Hof samstags weiterhin ohne Terminbuchung an.
Eigenbetrieb Stadtentsorgung Neustadt (ESN), Wertstoffhof
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Am Wertstoffhof nimmt der ESN Sperrabfall aus nicht gewerblicher Anlieferung bis 2 m³/200 kg ohne Zusatzgebühr an; darüber kostet er 275,00 € je Tonne.
Ohne zusätzliche Gebühr lassen sich unter anderem Kartonagen und Papier, Metallschrott, Bildschirmgeräte und Kühlgeräte abgeben. Abgerechnet wird grundsätzlich nach Gewicht; verwogen wird ab 200 kg.
Eigenbetrieb Stadtentsorgung Neustadt (ESN), Gebührenübersicht Wertstoffhof
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In der Fußgängerzone ist Lieferverkehr laut Stadt regulär bis 11 Uhr möglich.
So steht es in den Verkehrshinweisen der Stadt zu „1832. Das Fest der Demokratie“ vom 27.05.2026; für den Veranstaltungsbereich war Lieferverkehr am 30. Mai nur bis 9.30 Uhr zugelassen.
Stadt Neustadt an der Weinstraße, Mitteilung „1832. Das Fest der Demokratie: Hinweise zu den Themen Verkehr und Parken“ vom 27.05.2026
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Im Stadtzentrum ist das Parken im öffentlichen Verkehrsraum montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr und samstags von 9 bis 15 Uhr gebührenpflichtig; außerhalb dieser Zeiten parken Sie ohne zeitliche Beschränkung gebührenfrei.
Die Kernzone kostet 1,00 Euro pro Stunde, die beiden Randzonen je 0,50 Euro, Tagesticketplätze 2 Euro pro Tag. Im Stadtzentrum bewirtschaftet die Stadt 1749 Stellplätze im öffentlichen Verkehrsraum; dazu kommen die privat betriebenen Parkhäuser Hetzel-Galerie und Klemmhof.
Stadt Neustadt an der Weinstraße, Parken im Stadtzentrum