Die Fristen bleiben Ihre. Das Packen, Tragen und Fahren muss es nicht: Wir übernehmen den Umzug komplett, auf Wunsch mit Kartons und Einpackservice. Festpreis nach Fotos und Liste oder nach einer kostenlosen Besichtigung.

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Die einzigen drei Fristen, die wirklich im Gesetz stehen

Die meisten Umzugschecklisten im Netz arbeiten mit Faustregeln: „acht Wochen vorher”, „vier Wochen vorher”. Die sind nicht falsch, aber sie sind auch nicht verbindlich. Verbindlich sind diese drei:

Was Frist Grundlage
Wohnung kündigen spätestens am dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten § 573c BGB
Beim Einwohnermeldeamt anmelden innerhalb von zwei Wochen nach Einzug § 17 BMG
Kaution höchstens drei Monatsmieten ohne Betriebskosten, zahlbar in drei Raten § 551 BGB

Alles andere ist Organisation. Wichtig, aber nicht justiziabel.

Drei Monate vorher

Kündigen Sie schriftlich und lassen Sie sich den Zugang bestätigen. Die Frist läuft ab Zugang beim Vermieter, nicht ab Absendedatum.

Lesen Sie im selben Zug den Mietvertrag auf Renovierungsklauseln durch. Was beim Auszug verlangt werden darf, entscheidet sich dort, und nicht am Übergabetag.

Damit die Planung von Anfang an stimmt: Maler- und Renovierungsarbeiten gehören nicht zu unserem Angebot. Steht so eine Klausel in Ihrem Vertrag, holen Sie sich dafür einen Malerbetrieb dazu oder legen selbst Hand an. Wir übernehmen Transport, Verpackung, Montage und Räumung.

Sechs bis acht Wochen vorher

Holen Sie Angebote ein. Mit Fotos und einer genauen Liste bekommen Sie bei uns ein Angebot zum Festpreis für das, was beides zeigt. Der genaueste Weg ist die kostenlose Besichtigung.

Prüfen Sie, ob Sie eine Halteverbotszone brauchen, und für welche Stadt. Die Fristen sind unterschiedlich lang: Ludwigshafen drei Wochen, Speyer 14 Tage, Heidelberg, Schwetzingen und Weinheim verlangen die Schilder 72 Stunden vorher. Die Details stehen auf unserer Seite zur Halteverbotszone.

Kündigen oder ummelden: Strom, Gas, Internet, Rundfunkbeitrag, Versicherungen. Und den Nachsendeauftrag nicht vergessen.

Vier Wochen vorher

Fangen Sie mit dem Keller an, nicht mit dem Wohnzimmer. Der Keller ist der Ort, an dem jeder Umzug größer wird als geplant.

Sortieren Sie dabei aus. Was Sie jetzt wegwerfen, müssen Sie nicht tragen, nicht fahren und nicht bezahlen. Wenn dabei mehr zusammenkommt als eine Sperrmüllabholung fasst, ist das eine Entrümpelung.

Was im Keller liegt, teilt sich dabei in zwei Stapel. Hausrat, Möbel und Sperrmüll laden wir mit auf. Farbeimer, Lösungsmittel und ausgediente Elektrogeräte laden wir nicht mit auf: Die nimmt der Wertstoffhof oder die Schadstoffsammlung Ihrer Stadt an. Legen Sie diesen Stapel früh beiseite und fahren Sie ihn in derselben Woche weg, dann steht am Umzugstag nichts mehr im Weg.

Beschriften Sie jeden Karton mit dem Zielraum, nicht mit dem Inhalt. Am neuen Ort interessiert niemanden, was drin ist. Interessant ist, wo er hingehört.

Eine Woche vorher

Bestätigen Sie den Termin mit der Umzugsfirma. Klären Sie, wo der Wagen stehen wird und ob die Schilder rechtzeitig aufgestellt werden.

Packen Sie den Karton, der zuletzt zugeklebt und zuerst geöffnet wird: Werkzeug, Toilettenpapier, Handtücher, Ladekabel, Kaffee, Medikamente, Übergabeunterlagen. Der fährt im eigenen Auto mit.

Tauen Sie den Kühlschrank ab. Mindestens 24 Stunden vorher.

Am Umzugstag

Lesen Sie die Zählerstände ab und fotografieren Sie sie, in beiden Wohnungen. Fertigen Sie ein Übergabeprotokoll an, ebenfalls mit Fotos.

Packen Sie am Abend die empfindlichen Kartons aus. Nicht aus Ordnungsliebe, sondern wegen der Frist: Einen äußerlich erkennbaren Transportschaden müssen Sie spätestens am Tag nach der Ablieferung anzeigen. Mehr dazu im Ratgeber zur Haftung.

In den zwei Wochen danach

Melden Sie sich beim Einwohnermeldeamt an. In Heidelberg geht das seit Juli 2024 vollständig digital, siehe Ummelden nach dem Umzug.

Danach: Bank, Arbeitgeber, Versicherungen, Kfz-Zulassung, Ärzte, Abonnements.

Häufige Fragen

Wie lange vorher muss ich die Wohnung kündigen?

Für Mieter gilt eine Frist von drei Monaten. Genauer: Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Wer also am 3. März kündigt, ist Ende Mai raus.

Wann muss ich mich ummelden?

Innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug. Das steht in § 17 Bundesmeldegesetz. In Heidelberg geht die Anmeldung seit dem 24. Juli 2024 vollständig digital.

Wie viel Kaution darf der Vermieter verlangen?

Höchstens drei Monatsmieten ohne Betriebskosten. Und Sie dürfen sie in drei gleichen Teilzahlungen leisten, die erste zu Beginn des Mietverhältnisses.

Wann bekomme ich die Kaution zurück?

Eine feste Frist steht dafür nicht im Gesetz. In der Praxis lassen sich Vermieter je nach Situation einige Monate Zeit, unter anderem um die Betriebskostenabrechnung abzuwarten. Wer eine Zahl von drei oder sechs Monaten liest, liest Rechtsprechungspraxis, keinen Gesetzestext.

Wann sollte ich das Umzugsunternehmen buchen?

Sobald der Termin steht, vor allem wegen der Halteverbotszone: Ludwigshafen verlangt den Antrag drei Wochen vorher, Speyer 14 Tage. Wer zum Monatsende oder zum Ferienbeginn umzieht, fragt am besten noch früher an.

Was gehört in den Karton, der zuletzt zugeklebt wird?

Werkzeug, Toilettenpapier, Handtücher, Ladekabel, Kaffee, Medikamente und die Unterlagen für die Übergabe. Dieser Karton fährt im eigenen Auto mit, nicht im Umzugswagen.

Quellen und Stand

Veröffentlicht am 28.08.2026, zuletzt geprüft am 02.10.2026.

Dieser Artikel gibt den Stand der genannten Quellen wieder und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Für Ihren konkreten Fall wenden Sie sich an die zuständige Behörde oder an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Lieber abgeben statt selbst tragen?

Die Besichtigung ist kostenlos. Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags.

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